Wissenswertes auf einen Blick
Die Kontaktaufnahme kann persönlich, telefonisch oder per Mail erfolgen. Sprechen Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter, wenn wir gerade nicht persönlich ans Telefon gehen können.
Logopädie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden. Eine entsprechende Heilmittelverordnung kann z.B. von der Kinder-, Haus- oder Zahnärzt:in ausgestellt werden.
Wir arbeiten als Bestellpraxis, was bedeutet, dass die Termine die wir vergeben explizit an Sie oder Ihr Kind gebunden sind. Bei kurzfristigen Absagen ist eine Weitervergabe des Termins oft nicht mehr möglich.
Wir weisen darauf hin, dass Termine, welche nicht mindestens 24 Stunden voher telefonisch, per E-Mail oder persönlich abgesagt wurden, von uns in Rechnung gestellt werden.
Wir behandeln in unserer Praxis gesetzlich Versicherte aller Kassen. Die Kosten, die durch die Behandlung entstehen, werden von den Krankenkassen übernommen. Volljährige Personen (über 18 Jahre) müssen jedoch einen Eigenanteil von 10% der Verordnungssumme zuzahlen, sowie 10€ Rezeptgebühr je Verordnung.
Private Krankenkassen übernehmen i.R. Kosten für ärztlich verordnete logopädische Behandlungen. Jedoch kann der Umfang je Krankenkasse variieren. Die Erstattung durch die Krankenkassen sind in vielen Fällen nicht Kostendeckend. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse zu informieren, welchen Eigenanteil Sie ggf. selbst zu tragen haben.
Hausbesuche sind nach vorheriger Absprache und bei entsprechender Verordnung durch die Ärzt:in möglich. Bitte sprechen Sie uns an.
Therapie in Einrichtigungen ist grundsätzlich möglich. Sprechen Sie uns gerne an.
Derzeit bieten wir leider keine Vorträge an.